1.Dec.2008 / 22.Sep.2009

Die Bankrotterklärung der schweizerischen Rechtsordnung im Jahre 2009

Wie hiess es auf dem 1. Brief der Eidgenossen?

"Wir wollen keine fremde Richter im Lande...."

Nun hat aber die Bundesanwaltschaft zugegeben 3 ausländische Staatsanwälte ohne schweizer Pass eingestellt zu haben. 20-Min-Bericht.

Da muss man sich schon fragen: Was werden diese Staatsanwälte ihren angestammten Ländern alles erzählen? Ist das schweizerische Bankgeheimnis dann sicher? Werden eventuell steuertechnischen Daten weitergegeben, die niemanden etwas angehen?

Quo vadis Helvetia?

Aber das Ganze aus einer anderen Perspektive

Die betroffenen Staatsanwälte stammen ja aus Italien, Deutschland und der Niederlande. Nun stellen wir unsere freundliche, tolerante und freisinnige Einstellung gegenüber unsere Nachbarn einmal auf die Seite und überlegen uns: Würden diese 3 Länder einen Schweizer in ihrer obersten Staatsanwaltschaft dulden?

Das Ganze nochmals von einem komplett anderen Blickwinkel

Wie man weiss, hat sich das ganze schweizerische Parlament - von links nach rechts - über diesen Zustand schockiert gezeigt. D.h., die schweizerische Bundesstaatsanwaltschaft tut Dinge die Verfassungswidrig sind und gegen die Politik des Parlamentes gehen. Da muss man sich fragen: Wer hat in der Schweiz das Sagen?

 



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