1.Dec.2008 / 22.Sep.2009

Die ironische, politische Anleitung zur Zerstörung der KMU-Betriebe

Oder: Wie zerstöre ich die Wirtschaft über die kleinen und mittleren Unternehmungen?

Vorerst muss man sich vor Augen halten, das bei einem Kleinunternehmer, also der Besitzer selbst, bis zu 12 Stunden am Tag arbeitet, keine Ferien hat und vor allem sein Einkommen total unregelmässig reinkommt. Manchmal wird er nur 5 -7 mal im Jahr richtig entlohnt. Wohl muss er aber trotzdem seine Arbeitnehmer, das Finanzamt und die Sozialversicherungen regelmässig bezahlen. Sonst wandert er ins Gefängnis, seine Arbeitnehmer auf der Strasse und die Ehefrau mit Scheidungsforderungen ausser Haus.

Um einen Kleinbetrieb zu zerstören gibt es bereits verschiedene Anwendungen, die voll rechtswirksam sind.

Hier einige Beispiele dieses genannten Unfuges:

1. Die Formularenvielfalt

Die Forumlarvielfalt ist das absolut beste Mittel um dem Kleinunternehmer den Willen zum weitermachen zu nehmen.

Jetzt stellen Sie sich mal vor: Der Heinrich arbeitet Tag und Nacht um neue Kunden und Aufträge zu suchen. Seine Frau fühlt sich vernachlässigt und hat einen Freund. Der kostet auch was. Und nun kommt monatlich die Formularenflut. Das Finanzamt schickt dringende Forms, die Sozialversicherungen und Versicherungsgesellschaften wollen auch was wissen und zu guter Letzt kommen noch Gewerkschaften, Parteien und vielleicht noch die Vereinten Nationen mit irgendwelchem schi-schi Formularen aus dem Busch. Das gibt dem Heinrich den Rest!

Aber vergleichen wir mal. Als kleiner Musterbetrieb nehmen wir den Heinrich mit seiner verzweifelten Ehefrau, sowie 2 gestressten Angestellten. Als Vergleichsbetrieb nehmen wir eine Unternehmung mit 1'000 Angestellten. Beide Betriebe erhalten die gleichen Forms. Nur die Datenmenge die anzugeben ist, ist nicht dieselbe.

Der Grossbetrieb beschäftigt natürlich einen Anwalt(in), mit einem(r) Assistent(in) und einem(r) Sekretär(in). Das sind exakt 3 o/oo der Beschäftigten des Grossbetriebes. Oder einen Faktor von 0,003 des Beschäftigungsvolumen.

Dem Heinrich aber stehen nur ganze 4 Beschäftigte zur Verfügung und wenn wir das mit 0,003 multiplizieren, dann ergibt das 1,2 Prozent des Beschäftigungsvolumen. Die Frage ist einfach: Kann der Heinrich damit die Formulare ausfüllen? Die Antwort ist noch einfacher: Nein!

Mögliche Lösungs-Alternativen: Die Bringschuld der Forms wird zur Holschuld und die Beamten müssen mit dem Formular beim Heinrich vorbei und ihn Befragen. Der Beamte selbst füllt dann das Formular aus und der Betriebsinhaber muss es nicht einmal unterschreiben. Das hat in den Fünfziger-Jahren in der Schweiz vorzüglich funktioniert.

2. Das Steuerrecht

Die Steuer muss man bezahlen, das ist korrekt. Wieviel Steuer es sein müssen, das sollen andere entscheiden.

Aber wie und wann die Steuer bezahlt werden müssen, ist hier die Frage.

Nun steht z.B. der Kleinbetrieb, wie oben beschrieben, am Anfang des Jahres. Hat bereits 3 kleine Aufträge und 2 grosse Aufträge auf den Tisch. Die 3 kleine Aufträge sind Routine die man in 2-3 Wochen erledigen kann. 1 grosser Auftrag muss mitte Jahr fertig sein und der 2. ende September. Die Vorbereitungen für die 2 grossen Aufträge laufen auf Hochtouren und die 3 kleinen werden nebenbei erledigt.

Nun kommt das Finanzamt und will die Steuern des letzten Jahres sofort haben. Punkt. Das dringend benötigte Geld für die 2 grossen Aufträgen soll zum Finanzamt.

Da bleibt dem Betriebsinhaber nur noch die Via Dolorosa. Er muss 2-3 Tage Arbeit investieren um Beweismaterial für seine grossen Aufträge zu sammeln und danach muss er kriechend vor dem Finanzbeamten schleichen. Bitte, bitte um Verzögerung, sobald die kleinen Aufträge bezahlt sind und noch weitere kleinen reinkommen kann ich sporadisch zahlen.

Mit apathischer stimme schmeisst dann der legal korrekte Finanzbeamter dem Heinrich ein legaler Vorschlag zur "regelmässige Abzahlung" der Steuerschulden auf den Tisch, entweder so zahlen oder Betreibung oder gar Gefängnis. Und falls er Bankrott geht, dann kommt er sowieso ins Gefängnis für grobfahrlässige Bankrotterklärung, oder wie man dem auch sagt in den verschiedenen Staaten. Das dann erst im nächsten Jahr das schöne Geld der 2 grossen Aufträgen hereinkommt, darf dem gesetzestreuen Steuerbeamten nicht interessieren.

Die mögliche Alternative: Die Steuern werden automatisch, online beim Eingang des Geldes direkt als Prozenten abgezogen. Bei der heutigen Technik ist das möglich und das römische Sklavenrecht fällt dahin. D.h. die Banken erhalten ein "Steuercode" für die Bezahlung der Aufträge und müssen die prozentualen Steuern direkt dem betreffendem Finanzamt abzweigen. Zum Beispiel 10 - 15 %. Die Bank gibt ende Jahr dem Heinrich ein ausgefüllter Steuerformular und dieser muss es dann nur noch unterschreiben und weiterleiten. Dieser wird mit der effektiven Steuer verrechnet. Gefängnisstrafen für Steuerschulden werden verboten und der Steuervogt muss vom Pferd herunter.

 



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