Die Vornamen und die weitere Einschränkung der Bürgerrechte

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1.12.2008/23.12.2010

Die Bevormundung des Volkes nun auch in der Namensgebung

Wärend meiner Übersetzer-Arbeit stolpere ich immer wieder auf Unnötiges aus der Gesetzgebung. Nun beginnt ein neuer Wettlauf in der Bevormundung des Volkes. Man fragt uns nicht. Man macht einfach etwas. Aber das ist etwas, das als kulturelles Armutszeugnis verstanden werden kann.



Die Geschichte der Vornamen eines Bürgers

Vor einigen hundert Jahren hatten wir ca. nur 200 - 300 Millionen Bürger auf der Welt. Schon damals war es schwierig einen John Smith, Pedro Garcia, Paolo Rossi, Peter Müller und Paul Meyer auseinanderzuhalten. Aber Gott sei dank konnte man jedem einen zweiten Vornamen anhängen.

Heute, mit 7 Milliarden Bürger auf der Welt, hat sich die Sache noch verschärft. Jetzt können die öffentlichen Ämter, Grossbanken und Versicherungsgesellschaften froh sein, wenn man mit einem zweiten Vornamen die Kunden auseinanderhalten kann.

Aber nun kommen die westlichen Politiker auf den Gedanken, dass man nur noch einen einzigen Vornamen haben darf. Also wirft man hier Volkseigentum aus dem Fenster, ohne die Bürger zu fragen. Zudem, wie bereits erwähnt, ist ein zweiter Vorname für die Präzisierung einer Person, echt gut.

Mein Gegenvorschlag zu diesem Ansinnen der Politiker

Gesetzlich verankern: Alle Bürger müssen 2 - 3 Vornamen haben. Alle Vornamen zusammen müssen mindestens 10 Buchstaben ergeben. Diejenigen, die heute nur einen einzigen Vornamen haben, müssen dem Zivilstandsamt einen zweiten angeben und dürfen sogar einen dritten wählen.

Damit hätten wir eine moderne und gerechte Präzisierung der Personendaten.

Wir könnten sogar das Gesetz so gestalten, dass jedermann zwischen dem 22. und 27. Altersjahr selbst einen weiteren Vornamen beim zuständigen Zivilstandsamt eintragen darf. Warum nicht? Mit der heutigen Elektronik wäre das gar nicht so schwer zu bewerkstelligen.







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