Das geschriebene Gesetz oder wie man es umformulieren könnte

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6.11.2009/23.12.2010

Die veraltete Sprache des Gesetzes

In den letzten 2000 Jahren haben sich Recht und Verträge sehr gut entwickelt. Auch das privatwirtschaftliche System hat sich bestens behauptet. Nun ist es an der Zeit an der Sprache zu feilen.

Die vertragliche und gesetzliche Sprache ist immer noch unverändert. Genau wie damals, als Herren und Sklaven und danach Könige und Leibeigene noch vorhanden waren. Diese Restsubstanzen des geschriebenen Unrechtes sollte aus unserem heutigem Recht verschwinden. Die Beschreibung einer Vertraglichen Partei muss identisch zur Beschreibung der anderen vertraglichen Partei sein.



Die Einseitigkeit in den Verträgen und gesetzlichen Bestimmungen

Als Beispiel das Obligationenrecht und das Schuld- und Betreibungsrecht. Wenn man diese durchliest, so merkt man sehr schnell das man Mieter einer Sache oder der Schuldner eines Kredites sehr stark in die Pflicht ruft. Jedoch der Besitzer oder Gläubiger werden meistens "ehrvoll" in den Artikeln vermerkt. Als sie noch die alten "Herrschaften" wären.

Mieter und Schuldner hingegen werden so beschrieben werden, dass Sie "moralisch" dem Besitzer und Gläubiger "unterstehen". Dabei ist der Mieter der wahre Kunde des Immobilienbesitzers und der Schuldner der Kunde der finanziellen Service-Leistung. Und "der Kunde ist König". Nicht umgekehrt.

Zudem "schuldet" der Vermieter eine Mietleistung und ist somit ein Schuldner. Der Mieter ist der Gläubiger dieser Mietleistung.

Aber vorerst ein paar Beispiele dieses Unfuges, aus heutiger Sicht betrachtet, mit ein paar zufällig herausgezupften Gesetzes-Passagen:

Der Gläubiger kann eine ihm zustehende Forderung ohne Einwilligung des Schuldners an einen andern abtreten, soweit nicht Gesetz, Vereinbarung oder Natur des Rechtsverhältnisses entgegenstehen.

Hier "kann" der Gläubiger etwas "ohne" Einwilligung des Schuldners unternehmen. Ja, aber dann sollte doch der Schuldner auch seine Schuld jederzeit abtreten dürfen, oder nicht?

Eine Verrechnung tritt nur insofern ein, als der Schuldner dem Gläubiger zu erkennen gibt, dass er von seinem Rechte der Verrechnung Gebrauch machen wolle.

Und hier "muss" der Schuldner etwas zu erkennen geben. Der Gläubiger muss dabei gar nichts tun. Er verharrt in seinem Polsterstuhl.

Auch die Mietverträge sind nicht besser als das Gesetz. Hier ein Beispiel:

Bei Wasserrohrbruch ist der Mieter verpflichtet die Verwaltung sofort zu informieren, damit diese den Schaden beheben lassen kann.

Man könnte doch sicher das anders umschreiben.

Wenn der Mieter einen Wasserrohrbruch meldet ist der Vermieter verpflichtet diesen sofort zu beheben. Der Mieter hat das Recht bei Nichterreichen des Vermieters eine Fachperson auf Kosten des Vermieters zu bestellen, die den Schaden behebt.

Aber glauben Sie mir, kein Vermieter würde einen solchen Vertrag aufsetzen. Der "Besitzerstolz" eines Vermieters lässt das nicht zu.

Da kommt mir ein gewisser "Adolf Hitler" in den Sinn. Auf dem Grabstein seines Vaters steht, oder stand, "Hausbesitzer". Das sagt an sich alles.

Aber was ich wirklich sagen möchte ist folgendes:
In der heutigen Privatwirtschaft müssen beide Parteien nicht nur vor dem Recht gleichgestellt werden, sondern auch moralisch und schriftlich im Gesetz gleich beschrieben werden. Z.B die Wörter "kann", "hat", "Pflicht" und Ähnliches, müssen in der gleichen Anzahl für beide Parteien vorhanden sein.

Unser heutiges Rechtssystem ist schlecht beschrieben und lässt einseitige, moralische Be- und Verurteilungen zu. Das gilt auch für die Verträgen.

Fazit (ironisch):

Um eine Schuld zu machen müssen immer 2 Parteien vorhanden sein. Derjenige der das Geld gibt, also der Schuldner der Kreditleistung, und derjenige der das Geld nimmt, also der Gläubiger der Leistung.

Wann umschreiben wir endlich das Gesetz?







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