Das Gericht als Partei |
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1.12.2008/23.12.2010
Das Gericht als Partei
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Was ich wirklich damit mein, möchte ich mit einigen Beispielen darlegen. Beispiel 1: Beispiel 2: Ich schlage vor das Gericht nicht mehr als die unparteiischen zu bezeichnen. Insbesondere auch, da Richter und Staatsanwälte sich immer sehr gut kennen und Kollegen sind. Man müsste sogar in den Urteilsverkündungen das Gericht als "ausführende Partei" bezeichnen. Auch hier müsste man nicht das System ändern, sondern korrigieren, um bei den steuerzahlenden Bürgern mehr Glaubwürdigkeit auszustrahlen. Weil die heutigen, überlasteten, parteiischen Gerichte sich immer mehr vom Volk abwenden. |
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