Das Gericht als Partei

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1.12.2008/23.12.2010

Das Gericht als Partei
vom Gesichtspunkt eines juristischen Laien

Wie wir alle wissen sollte ein Gericht unparteiisch sein. Aber zu behaupten, dass das Gericht keine Partei sei, ist schlichtweg die Unwahrheit. Das Gericht vertritt das Recht und Unrecht und ist somit ganz klar eine Partei im Gerichtssaal. Mit seinem Urteil ergreift das Gericht Partei zu Gunsten des Rechts und ist somit parteiisch.

Nebenbei gesagt besteht das Gericht aus Menschen und die sind nun mal "Etwas". Ein Mensch kann ja gar nicht unparteiisch sein, sonst wäre er ein gefühlloser Roboter und den wollen wir ja nicht als Richter.



Was ich wirklich damit mein, möchte ich mit einigen Beispielen darlegen.

Beispiel 1:
Das Finanzamt/Steueramt klagt einen Bürger ein.
Jeder Richter weiss bei dieser Klage sehr gut, dass es um seinen eigenen Monatslohn geht. Denn dieser stammt aus den Geldern des Finanzamtes. Soll da der Richter unparteiisch sein?

Beispiel 2:
Ein Autofahrer tötet aus Unachtsamkeit eine Ehefrau samt ihre 2 Kinder.
Sollen hier die Familienväter im Gericht gefühllos das Recht anwenden?

Ich schlage vor das Gericht nicht mehr als die unparteiischen zu bezeichnen. Insbesondere auch, da Richter und Staatsanwälte sich immer sehr gut kennen und Kollegen sind. Man müsste sogar in den Urteilsverkündungen das Gericht als "ausführende Partei" bezeichnen.

Auch hier müsste man nicht das System ändern, sondern korrigieren, um bei den steuerzahlenden Bürgern mehr Glaubwürdigkeit auszustrahlen. Weil die heutigen, überlasteten, parteiischen Gerichte sich immer mehr vom Volk abwenden.







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