8.10.2009/25.05.2010

Die Straffreiheit für die Kronzeugen und das Schuldbekenntnis

Die Straffreiheit für Kronzeugen setzt Gesetz und Verfassung ausser Kraft. Der Täter wird zum Zeugen der Tat. Das ist der Witz des Jahrtausend.

Ein wildes Beispiel:
Nehmen wir als Beispiel die brutale Ermordung einer Frau durch 5 Männer, die ohne die Aussage eines der 5 Täter niemals bewiesen worden wäre. Nun geht einer dieser fünf zum Staatsanwalt und handelt sich Straffreiheit gegen Aussage aus. Oder was noch schlimmer ist, eine reduzierte Anklage gegen die Aussage. Da kann man nur noch darüber lachen und sich fragen ob das Gesetz für alle gleich ist oder nicht.

Zu diesem Thema gehört auch das Schuldbekenntnis eines Täters. In gewissen Länder der Erde, wie Italien oder USA, kann irgend jemand sich schuldig bekennen und dann wird das Strafmass reduziert. Dabei spielt es keine Rolle ob der Täter wirklich der Täter war. Man ist froh in der Staatsanwaltschaft und im Gericht, dass die Arbeit erledigt ist.

Mein Vorschlag:
Absolut keine Strafmass-Geschäfte mit der Kriminalität erlauben. Auch die Schuldbekenntnisse sollten vom Richter und Staatsanwalt nicht einmal wahrgenommen werden.

Ja, man müsste so weit gehen, dass vor einem Prozess der Angeklagte als nicht schuldig gilt. Selbst wenn er sich schuldig bekennt. Erst das Gericht sollte hinterher über seine Schuld befinden. So könnte man falsche Schuldbekenntnisse, die darauf zielen eine geliebte Person zu schützen, oder indirekt jemanden eins auszuwischen, als gegenstandlos betrachten.

Jegliches Handeln oder Aushandeln mit Kriminellen und Mafia ist eine Verlusterklärung im Kampf gegen die Kriminalität.

Einzig bei einer Entführung sollte man mit Verhandlungen die Opfer schonen. Sobald diese dann frei sind, sollte man mit noch grösseren Härte durchziehen.

Aber was sollen wir heute tun, wenn wenige arbeitsfaulen Staatsanwälte "verhandeln" und so die anderen Staatsanwälte im maroden Sumpf der Kriminalität hineinziehen?
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