Verjährung ja oder nein?
Immer wieder liest man in den Medien das Straftäter durchs Schlupfloch der Verjährung abhauen. Das Schweizervolk hat zudem sich klar gegen die Verjährung der Pädofilie ausgesprochen, und wahrscheinlich würde sich jedes andere europäische Volk genau gleich entscheiden. Aber Massenmord darf verjähren.......
Persönlich vermute ich, dass das Volk diese krankhaften Menschen ständig unter Kontrolle haben will. Was an sich absolut richtig ist. Da will ich aber auch meinen Senf dazu geben.
Das schweizerische Volksentscheid als Grundbasis einer Neuordnung
Da das Schweizervolk sich ganz klar gegen die Verjährung von Kinderschändereien stellt, nehmen wir doch als Basis einfach: Keine Verjährung für schwere Straftaten. Damit wäre an sich alles abgedeckt.
Aber ab diesen Punkt könnte man sich folgendes Überlegen:
Verjährung nach 20 Jahren der Gerichtsbarkeit, aber keine Verjährung des Strafregisters. D.h. im Strafregisterauszug würde dann jede schwere Straftat auf ewig vermerkt sein, aber mit einer Verjährung der Strafabsitzung könnte man einiges wieder an der Glaubwürdigkeit einer Prozessführung zurechtbiegen.
Stellen Sie sich vor:
Nach 50 Jahren komme ich jetzt da hergerannt uns erzähle was ich als kleines Kind gesehen habe was man an anderen Kindern in einem Kinderheim angetan hat. Wie will man da noch einen Prozess führen? An sich macht "keine Verjährung" den Rechtsstaat total unglaubwürdig.
Aber das Volk hat klar gesprochen und das muss man als Demokrat respektieren!
Um dem Volk gerecht zu werden würde ich folgende scharfe Regel aufsetzen:
- Keine Strafregisterführung für Parkbussen, minimalen Verkehrsdelikten und Ähnliches.
- Nur Verjährung im Strafregisterauszuges für die ersten 3 kleineren Straftaten im Leben eines Bürgers. Danach keine Verjährung mehr im Strafregisterauszug. Auch nicht für Raserei mit dem Auto.
- Jedoch Verjährung der Prozessführung nach 20 Jahren für schwere Straftaten. Da nach 20 Jahren sich die Beweise so verändert haben, das gar nichts mehr glaubwürdig geprüft werden kann.