Die Verjährung von Straftaten |
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1.12.2008/23.12.2010
Verjährung ja oder nein?Immer wieder liest man in den Medien das Straftäter durchs Schlupfloch der Verjährung abhauen. Das Schweizervolk hat zudem sich klar gegen die Verjährung der Pädofilie ausgesprochen, und wahrscheinlich würde sich jedes andere europäische Volk genau gleich entscheiden. Aber Massenmord darf verjähren....... Persönlich vermute ich, dass das Volk diese krankhaften Menschen ständig unter Kontrolle haben will. Was an sich absolut richtig ist. Da will ich aber auch meinen Senf dazu geben. |
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Das schweizerische Volksentscheid als Grundbasis einer NeuordnungDa das Schweizervolk sich ganz klar gegen die Verjährung von Kinderschändereien stellt, nehmen wir doch als Basis einfach: Keine Verjährung für schwere Straftaten. Damit wäre an sich alles abgedeckt. Aber ab diesen Punkt könnte man sich folgendes Überlegen: Stellen Sie sich vor: Aber das Volk hat klar gesprochen und das muss ich als überzeugter Demokrat respektieren!Um dem Wille des Volkes gerecht zu werden, würde ich folgende scharfe Regel aufsetzen:
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