Die Arbeitnehmerbeiträgen |
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11.11.2009/24.12.2010
Die Beiträge des Arbeitnehmers und des ArbeitgebersWenn man es auf Grund analysiert, so müssen wir feststellen, dass das Geld der Sozialversicherungsbeiträgen einer Firma, aus der Produktion oder Dienstleistung der Firma entsteht. Zudem darf die Firma sämtliche Löhne und sämtliche Sozialversicherungsabgaben von den Steuern abziehen. Nach dem Steuerabzug noch von Arbeitgeberbeiträgen zu reden ist schlichtweg eine Lüge. Denn der Arbeitnehmer muss Jahre später die daraus resultierenden Renten und Kapitalbezüge nochmals versteuern, so darf man hier bestimmt nicht mehr von Arbeitgeberbeiträgen reden. |
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Mein Vorschlag wäreWir korrigieren die Gesetzgebung und sprechen nun ausschliesslich von "Beiträge für den Arbeitnhemer" (Arbeitnehmerbeiträgen). Das Salär wird dann einmalig um den diesbezüglichen Betrag erhöht. Die Beiträge werden monatlich direkt vom Salär abgezogen und sofort online der Sozialversicherung übermittelt. Die VorteileRein theoretisch könnte man auch die Steuern der Arbeitnehmer so regeln. Direkter prozentualer Abzug bei der Lohnverarbeitung mit sofortiger Überweisung an das nächste Steueramt. Auch hier kein Inkasso mehr und weniger Personal in den Steuerämter. Auch noch wichtig wäre die Tatsache dass die Arbeitnehmer selbst verantwortlich für die Sozialversicherungen wären. Die einzige Pflicht des Arbeitgebers bestünde darin die abgezogenen Beiträgen sofort online zu überweisen. |
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