Arbeitnehmerbeiträge und Arbeitgeberbeiträge


Die Beiträge des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers

Wenn man es auf Grund analysiert, so müssen wir feststellen, dass das Geld der Sozialversicherungsbeiträgen einer Firma, aus der Produktion oder Dienstleistung der Firma entsteht. Zudem darf die Firma sämtliche Löhne und sämtliche Sozialversicherungsabgaben von den Steuern abziehen. Nach dem Steuerabzug noch von Arbeitgeberbeiträgen zu reden ist schlichtweg eine Lüge. Denn der Arbeitnehmer muss Jahre später die daraus resultierenden Renten und Kapitalbezüge nochmals versteuern, so darf man hier bestimmt nicht mehr von Arbeitgeberbeiträgen reden.

Mein Vorschlag wäre

Wir Ändern die Gesetzgebung und sprechen nun ausschliesslich von "Beiträge des Arbeitnhemers" (Arbeitnehmerbeiträge). Das Salär wird dann einmalig um die bestehenden Beiträge des Arbeitgebers erhöht. So entstehen keine Verluste für den Arbeitgeber. Die Beiträge werden monatlich direkt vom Salär abgezogen und sofort online der Sozialversicherung übermittelt.

Die Vorteile

  • Es gibt keine Missverständnisse mehr über die Herkunft der Beiträgen.
  • Die Sozialversicherungen erhalten monatlich die Abzüge direkt und erstellen jedes Januar eine definitive Abrechnung über das vergangene Jahr.
  • Kein Lohn, keine Beiträge. Lohn vorhanden, dann direkter prozentualer Abzug.
  • Es ist kein Inkasso seitens der Sozialversicherung mehr nötig.
  • Eine weitere Sklavenverordnung aus uralter Zeit wurde entfernt.
  • Rein theoretisch könnte man auch die Steuern der Arbeitnehmer so regeln. Direkter prozentualer Abzug bei der Lohnverarbeitung mit sofortiger Überweisung an das nächste Steueramt. Auch hier kein Inkasso mehr und weniger Personal in den Steuerämter.

    Auch noch wichtig wäre die Tatsache dass die Arbeitnehmer für die Sozialversicherungen selbst verantwortlich wären. Die einzige Pflicht des Arbeitgebers bestünde darin die abgezogenen Beiträgen sofort online überweisen zu lassen.


    von Pierluigi Peruzzi, ehemaliger Pensionskassenverwalter