1.12.2008 / 4.07.2010

Die Sozialversicherungen AHV und BVG
sehr kritisch betrachtet

das schweizerische 3 säulen konzept

Die heutigen Sozialversicherungen sind ein echtes schweizerisches Birchemüesli. Und wie man weiss schmeckt Birchemüesli gut und ist gesund.

Die staatliche, obligatorische AHV

Die AHV ist eine Sozialversicherung im Umlageverfahren die direkt vom Staat gelenkt wird. Der arbeitende Schweizer zahlt seine AHV-Beiträge und die AHV "umleitet" diese Beiträge direkt den Rentner zu. Es ist eine reine Verwaltungsangelegenheit, wo die Staatsbeamten ihr grosse Stärke und Erfahrungen einbringen können.

Die obligatorische, privat geführte berufliche Vorsorge (BVG0)

Die BVG (berufliche Vorsorge, Pensionskasse) wird im Kapitaldeckungsverfahren geführt. Ist eine obligatorische Vorsorge die von Privaten Institutionen geführt wird. Technisch ist sie mit einer Lebensversicherungsgesellschaft zu vergleichen. Sie führt eine kapitaldeckende Lebensversicherung durch, mit den notwendigen Deckungskapitalien und Lebensversicherungstechnik.

Das Dilemma der beruflichen Vorsorge sind die Banken, die an das liebe Geld ran wollen. Dabei wird in den Banken nicht verstanden, dass dieses Geld auf einem Zeitraum von 40 - 60 Jahren verheben muss. Mit kurzfristigen Börsendenken und Risikoanlagen wird der beruflichen Vorsorge übel zugesetzt.
  • Kapital oder Rente? Was ist besser?
    Wir müssen uns über den Sinn und Zweck des BVG'a unterhalten. Während die AHV (die 1. Säule) ganz klar für das "Überleben" eines Versicherten da steht, besteht der Sinn des BVG's (2. Säule) darin den Versicherten einen gewissen Lebensstandard zu sichern. Kann man den Lebensstandard mit einer Kapitalauszahlung sichern?

  • Wie das Kind die Mutter Auffrisst
    Die Sozialversicherungen sind auf Druck der Arbeiter und dessen Gewerkschaften entstanden. Nun hat aber der Gesetzgeber die Sozialversicherungen verpflichtet bei Ausstand der Beiträgen das Inkasso beim Arbeitgeber zu beschleunigen und innert kürzester Zeit die Betreibung einzuleiten. D.h. die SOZIAL und die VERSICHERUNG sind befugt Arbeitsplätze zu zerstören....

  • Vierteljährliche oder monatliche Auszahlungen?
    Ganz Zentraleuropa, Schweiz inklusive, läuft systematisch auf monatliche Zahlungsbasis. Die Löhne werden monatlich ausbezahlt. Die Haus-Miete, das Auto-Leasing, die Krankenkassen, das Telefon, die Kreditkarten und vieles Andere müssen monatlich bezahlt werden. Nun aber zahlen gewisse Sozialversicherungen die Renten vierteljährlich und erheben die Beitragsrechnungen auch vierteljährlich. Ist das gut so?

  • Arbeitnehmerbeiträge statt Arbeitgeberbeiträge
    Wenn man es auf Grund analysiert, so müssen wir feststellen, dass das Geld der Sozialversicherungsbeiträgen einer Firma, aus der Produktion oder Dienstleistung der Firma entsteht. Zudem darf die Firma sämtliche Löhne und sämtliche Sozialversicherungsabgaben von den Steuern abziehen. Nach dem Steuerabzug noch von Arbeitgeberbeiträgen zu reden ist schlichtweg eine Lüge. Denn der Arbeitnehmer muss Jahre später die daraus resultierenden Renten und Kapitalbezüge versteuern, so darf man hier nicht mehr von Arbeitgeberbeiträgen reden.

  • Unfall oder Krankheit?

    Dieser alte Zopf aus unserer Industriegeschichte ist in der Schweiz immer noch sehr wichtig. Die Versicherer müssen sich in vielen Fällen mit dieser Frage auseinandersetzen. An sich eine Sisifus-Arbeit die niemanden nützt. Am wenigsten den Versicherten.

  • Leistung- oder Beitragsprimat?
  • Beitragsprimat und Leistungsprimat sind zwei verschiedene Systemen in den Lebens- und Sozialversicherungen. Sie unterscheiden sich hauptsächlich in der Finanzierungsform.